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Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Elements GmbH für Schulungen/Seminare/ Raummieten, für Kunden die nicht Verbraucher sind (Stand 01/2019)

 

1. Allgemeine Bestimmungen/ Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der New Elements GmbH (insbesondere auch als Betreiberin der diesbezüglichen Werbeportale wie IT-Schulungen.com, IT-Seminare.de, Qualiero.com, eSphere.de, educatia.de - im Folgenden auch NE) im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen") für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

2. Anmeldung /Vertragsschluss

Anfragen insbesondere über die von NE betriebenen Portale stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern werden als sogenannte invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) behandelt. Entsprechend wird die NE bei Interesse dem Anfragenden ein verbindliches Angebot zusenden. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent dieses Angebot innerhalb der dort gesetzten Frist in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) annimmt. Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 5 Tage vor dem Testtermin vorliegen.

 

3. Art und Umfang der Leistung

NE bietet offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings in ihren Räumen und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.

3.1 Offene Seminare sind solche, die als grundsätzlich teilnehmeroffen öffentlich von NE beworben wer-den, wobei eine Mindest- und/ oder Höchstteilnehmerzahl angegeben sein kann. Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem auf eine Anfrage hin übersandten Angebot zählt ausschließlich der Inhalt des konkret an den Interessenten versandten Angebots.

3.2 Bei Firmenseminaren sowie Einzeltrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. NE stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.

3.3 Die jeweils gesondert ggf. mit angebotenen Bewirtungspauschalen beinhalten Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck und 1 warmes Mittagessen.

3.4 Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.

3.5 Für die Reise zum Veranstaltungsort und ggf. Buchung von Hotelzimmern o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

4. Stornierung, Absage

4.1 Stornierungen müssen in Textform bei NE eingehen.

4.2 Verträge zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht - werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. NE ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

4.3 Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot Kunden gebuchten und bestätigten Seminare.

4.4 Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) gilt das vorstehende mit folgender Maßgabe: Die Fristen beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Seminars, so dass ggf. bei als Paket, aber zu nacheinander liegenden Beginnzeitpunkten gebuchten Seminaren nur für das terminlich erste eine entsprechende Vergütung zu leisten ist. Ist aufgrund der o.g. Fristen ein Teil des Auftragswertes zu zahlen so entfällt allerdings die Rabattierung für das gesamte Paket, so dass neben der anteiligen Vergütung des/ der betroffenen (nicht unter Einhaltung der Gratisfrist) stornierten Seminars/Seminare der im Angebot ausgewiesene Rabatt, als Entschädigung für den Mehraufwand der Paketerstellung und Abwicklung, zusätzlich zu bezahlen ist.

4.5 Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn in schriftlicher Form bei der New Elements GmbH eingehen. Bei späteren Stornierungen, oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung durch den Mieter nicht genutzt wird, werden 100% des Mietpreises erhoben.

4.6 Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.7 NE behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Das Rücktrittsrecht kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von uns nur bis zu 7 Tage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht ein-vernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Ziffer 7 im Falle eines von uns nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.

4.8 Hat NE Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannte Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

4.9 "Durchführungssicherheit" bedeutet, dass solch gekennzeichnete Seminare mit einer statistisch hohen Wahrscheinlichkeit so durchgeführt werden wie angeboten.

 

5. Rechte an den Schulungsunterlagen

5.1 NE räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.

5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

 

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Sofern der Kunde in Verzug gerät werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.

6.3 Eine nicht durch NE zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.

 

7. Haftung/ Nutzung von IT-Infrastruktur

7.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von NE, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe Ziffer 4.7 Rücktrittsrecht). NE haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). NE kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

7.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet NE nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber NE einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen wird NE zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann NE auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch 7.7). Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.

7.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

  • Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
  • von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
  • das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
  • die Weitergabe und das Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben.

7.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.

7.5 Von Teilnehmern mitgebrachte Daten dürfen nicht auf Schulungsumgebungen (Rechner oder softwarebasierte Umgebungen) der NE bzw. von NE zur Verfügung gestellten Schulungsumgebungen aufgespielt werden. Sollte NE durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich NE die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.6 Der Kunde gewährleistet bei einer Schulung in seinen Räumlichkeiten und/oder mit von ihm bereitgestellter Schulungsumgebung, dass diese weder seine Produktivsysteme noch seinen Betrieb beeinflussen insb. stören. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Kunde gewährleistet, dass die Schulung nicht auf Produktivsysteme stattfindet. Ebenso weißt er die Seminarteilnehmer darauf hin, dass die in der Schulung verwendeten Daten oder Datenträger nicht von den Teilnehmern in Produktivsysteme eingespielt werden, ohne Prüfung durch die zuständigen Abteilungen des Kunden.

7.7 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von New Elements ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).Den Einwand des Mitverschuldens behält sich NE vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

7.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

 

8. Sonstiges

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

 

9. Anwendbares Recht

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NE. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von NE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

 
 
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